Der Inhalt orientiert sich an dem Rahmenlehrplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nach § 5 Abs. 1 NiSV zur Qualifizierung von selbstständig tätigen Kosmetikerinnen und Kosmetikern.
Die Absolvierung dieses Kurses berechtigt nicht zur selbstständigen Ausübung in einem Kosmetikstudio, sondern lediglich unter ärztlicher Delegation!
